Überprüfung der Richtigkeit von Sicherheitsmaßnahmen in Holzbearbeitungsmaschinen

In einem ersten Schritt werden die harmonisierten Normen des Typs C definiert, die Maschinen des gleichen Typs wie die konstruierte und konstruierte Maschine betreffen, und bei atypischen Maschinen, für die keine Typ-C-Norm festgelegt wurde - eine Suche nach einem Typ-C-Standard (oder Normen) für eine holzbearbeitende Maschine, die der geplanten atypischen Maschine ähnlich ist, dh in einer maximalen Anzahl von Kriterien gemäß der Liste der Übereinstimmungskriterien für Holzbearbeitungsmaschinen (F19).

Wenn es nicht möglich ist, eine geeignete Typ-C-Norm für ortsfeste und transportable Holzbearbeitungsmaschinen zu finden, wird, wie allgemein für Maschinen, die Norm EN ISO 12100 zusammen mit detaillierten Lösungen der Norm EN 691 (Tabelle F20) verwendet. In Bezug auf andere Holzbearbeitungsmaschinen (tragbar und in der Hand gehalten) ist das Verfahren identisch wie im allgemeinen Fall für Maschinen, dh unter Bezugnahme auf die Norm EN ISO 12100.

Dies sollte grundlegende (für alle Maschinen) und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umfassen, die im Hinblick auf die Erfüllung zusätzlicher, wesentlicher Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 42/2006 / EG in Bezug auf Holzbearbeitungsmaschinen (Tabelle F21) und möglicherweise getroffen werden können in Bezug auf Handgeräte (Tabelle F22).

F19 Liste der Konformitätskriterien für Holzverarbeitungsmaschinen für die Auswahl harmonisierter Normen

Holzbearbeitungsmaschine

o   behoben

o   transportabel

o   tragbar

o   Hand gehalten

Schneidewerkzeug

o   Kreissäge

o   Bandsäge

o   Schneidwelle / Schneidkopf / Zylinderfräser

o   Bohrer / Planfräser

wird bearbeitet

o   gegenläufig

o   gleichzeitig

o   longitudinal

o   quer

Operative Bewegung

o   des Schneidwerkzeugs

o   des verarbeiteten Materials

Futter

o   mechanisiert

o von   Hand gefüttert

Vorschubbewegung

o   des Materials

o   des Tisches

o   des Halters mit dem Material

o   der Schneidwerkzeugeinheit

Fütterung

o   mechanisiert

o von   Hand gefüttert

Lage der Schneidwerkzeuge in der Maschine

o   Werkzeug arbeitet in der horizontalen Ebene / auf der vertikalen Spindel

o   Werkzeug in der vertikalen Ebene / auf der horizontalen Spindel arbeiten

o   obere Spindel

o   Unterspindel

Anzahl der Schneidwerkzeuge

o   einzeln

o   mehrere Werkzeuge des gleichen Typs auf der gleichen Spindel nebeneinander

o   mehrere Werkzeuge des gleichen Typs auf verschiedenen Spindeln in derselben Schneidzone

o   mehrere verschiedene Arten von Werkzeugen in der gleichen Schneidzone

 

F20 Korrelation der Wahl der Sicherheitsmaßnahmen nach EN ISO 12100 und der Anforderungen der Norm EN 691 für ortsfeste und transportable Holzbearbeitungsmaschinen, für die keine Typ-C-Normen festgelegt wurden

 

Artikel

EN ISO 12100: 2010

PN-EN 691-1

§ Eigensichere Maßnahmen

1.     

6.2.2.2 Physische Aspekte

§ Werkzeuge und Werkzeughalter nach EN 847-1, 2 und 3.

2.     

6.2.2 Berücksichtigung der geometrischen und physikalischen Aspekte

§ Bei der Konstruktion von Maschinen sind die in EN ISO 11688-1: 2009 und EN ISO 11688-2: 2002 enthaltenen Informationen und technischen Maßnahmen zur Lärmkontrolle an der Quelle zu berücksichtigen.

3.     

6.2.3 Berücksichtigung des allgemeinen technischen Wissens auf dem Gebiet des Maschinendesigns

6.2.4 Auswahl der geeigneten Technologie

§ Mit Ausnahme von Bohrwerkzeugen muss der Teil des Werkzeugs, der nicht an der Bearbeitung beteiligt ist, von einer Erfassungsvorrichtung umschlossen sein

§ Für Maschinen mit hydraulischer Ausrüstung gelten die Anforderungen der EN ISO 4413: 2010.

4.     

6.2.7 Bestimmungen bezüglich der Benutzerfreundlichkeit

§ Wenn eine Beleuchtung gemäß EN 1837: 1999 + A1: 2009 erforderlich ist, muss sie in Übereinstimmung mit den Anforderungen von EN 60204-1: 2006 + A1: 2009 bereitgestellt werden.

5.     

6.2.9       Elektrische Gefahren

§ Der Schutz gegen elektrischen Schlag durch indirekten Kontakt sollte durch eine automatische Trennung der Stromversorgung der Maschine durch den Betrieb einer Schutzvorrichtung sichergestellt werden, die vom Benutzer in der die Maschine versorgenden Leitung installiert wird

§ Die Schutzart aller elektrischen Komponenten außerhalb der Gehäuse und der Gehäuse für die Elektrik

§ Komponenten selbst müssen mindestens IP 54 sein

§ Wenn die Maschine mit Schläuchen für die Späne- und Staubabsaugung ausgestattet ist, müssen die Schläuche in der Lage sein, Ladung auf Erdpotential zu führen

6.     

6.2.10 Gefahren durch den Einsatz von pneumatischen und hydraulischen Geräten

§ Maschinen mit hydraulischen Einrichtungen nach EN ISO 4413: 2010

7.     

6.2.11 Verwendung von eigensicheren strukturellen Lösungen in den Steuerungssystemen

§ Die Maschine muss ausreichend widerstandsfähig gegen elektromagnetische Störungen sein, damit sie ordnungsgemäß gemäß EN 61439-1: 2011, EN 50370-1: 2005 und EN 50370-2: 2003 arbeiten kann.

§ HINWEIS Maschinen mit CE-gekennzeichneten elektrischen Komponenten und solchen Komponenten und Verkabelungen

§ gemäß ihren jeweiligen Herstelleranweisungen installiert sind, gelten in der Regel als gegen äußere elektromagnetische Störungen geschützt.

8.     

6.2.11.8 Grundsätze zur manuellen Steuerung

§ Alle handbetätigten Stellantriebe müssen ≥600 mm und ≤ 1.800 mm über dem Boden und in einem Abstand von nicht mehr als 700 mm von der Position des betreffenden Bedieners in horizontaler Richtung positioniert sein

§ Technische Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen

9.     

6.3 Verwendung von technischen Schutzmaßnahmen und ergänzenden Schutzmaßnahmen

§ Befestigen Sie stationäre Maschinen an einer geeigneten stabilen Struktur, zB Boden

§ Verschiebbare Maschinen müssen die Möglichkeit haben, sie während der Bearbeitung stabil zu machen (z. B. durch Bremsen für die Räder oder durch ein Gerät zum Zurückziehen der Räder vom Boden).

§ Maschinen, die mit Rädern ausgestattet sind, müssen während des Transports ausreichend stabil sein

§ Werkstückzuführ- und Führungsvorrichtungen, z. B. Einzugswalze (n), Zäune und Schieber

§ Gehäuse

§ Eine automatische Bremse muss für Werkzeugspindeln vorgesehen sein

§ Das Bremsmoment darf nicht direkt auf das Werkzeug selbst oder dessen Flansch (n) aufgebracht werden

§ Feste Wachen, die vom Benutzer demontiert werden sollen

§ Befestigungsteile, die beim Entfernen der Schutzvorrichtung an der Maschine oder an der Schutzvorrichtung befestigt bleiben

§ Wachen

§ AOPD

§ Empfindliche Schutzausrüstung

§ Mittel zur effizienten Unterstützung und Führung des Werkstücks während der Bearbeitung, z. B. Tische,

§ Wagen, Zuführrollen, Werkstückspannvorrichtungen, Druckvorrichtungen, Zäune

§ Mit Ausnahme von Bohrwerkzeugen muss der Teil des Werkzeugs, der nicht an der Bearbeitung beteiligt ist, von einer Erfassungsvorrichtung umschlossen sein

10.   

6.3.4.5   Strahlung

§ Wenn die Maschine mit einem Laser ausgestattet ist, der die Schnittlinie (n) anzeigt, muss der Laser der Kategorie 2, 2M oder einer niedrigeren Risikokategorie gemäß den Anforderungen von EN 60825-1: 2007 entsprechen.

11.   

6.3.5.4 Maßnahmen zur Energietrennung und -ableitung

§ Trennvorrichtung bereitstellen

§ Wenn die Maschine mit einer Gleichstrombremsanlage ausgestattet ist, muss die Trennvorrichtung für die elektrische Stromversorgung:

§ a) mit einer Blockiervorrichtung ausgestattet. Es darf nur möglich sein, die elektrische Trennvorrichtung nach dem manuellen Übersteuern der Blockiervorrichtung auszuschalten; oder

§ b) nicht auf der gleichen Maschinenseite wie die Stoppsteuerung (en).

§ Hydraulische und pneumatische Isolatoren müssen ihre Funktion, ihren Standort und ihre Betriebsstellung (en) eindeutig identifizieren lassen, z. B. durch ein Etikett oder ein Piktogramm. Das Etikett oder Piktogramm muss in unmittelbarer Nähe zum Einbauort des Trennschalters an der Maschine angebracht werden (siehe auch 6.2).

§ Wenn die pneumatische Versorgung nur zum Spannen verwendet wird, ist eine Schnellkupplung (siehe EN ISO 4414: 2010) ohne die Mittel zum Verriegeln nur zulässig, wenn die isolierte Maschine (oder ein Teil der Maschine) so leicht zu überblicken ist, dass die abgeklemmte Kupplung dies kann zu jeder Zeit unter der Kontrolle der Person stehen, die einen Eingriff an der Maschine vornimmt.

12.   

6.3.5.5 Vorschriften für die einfache Handhabung von Maschinen und deren schweren Teilen zur Gewährleistung der Sicherheit

§ Gegebenenfalls an der Maschine, an den Arbeitsstationen und in den Bereichen, in denen sich die Steuergeräte, Schutzeinrichtungen und Schutzeinrichtungen befinden, müssen ausreichende Beleuchtungseinrichtungen vorhanden sein, um sicherzustellen, dass alle Arbeitsmittel und Materialien ordnungsgemäß gesehen und Augenbelastungen vermieden werden

§ Tanks mit Hydraulikflüssigkeit, Druckluftablass und Öler sind so anzuordnen oder auszurichten, dass die Füll- und Ablaufrohre leicht erreicht werden können.

§ Teile der Maschine mit einer Masse von mehr als 25 kg, die für den normalen Gebrauch mit einer Hebevorrichtung angehoben werden müssen, müssen die erforderlichen Befestigungen für die Aufnahme einer Hebevorrichtung oder Laschen aufweisen, die so angebracht sind, dass sie nicht umfallen oder herunterfallen unkontrolliert bei Transport, Montage, Demontage und Verschrottung bewegen.

13.   

6.3.5.6 Maßnahmen zum sicheren Zugang zu den Maschinen

§ Teile der Maschine mit einer Masse von mehr als 25 kg, die für den normalen Gebrauch mit einer Hebevorrichtung angehoben werden müssen, müssen die erforderlichen Befestigungen für die Aufnahme einer Hebevorrichtung oder Laschen aufweisen, die so angebracht sind, dass sie nicht umfallen oder herunterfallen unkontrolliert bei Transport, Montage, Demontage und Verschrottung bewegen.


F21. Liste von Vorschlägen zur Auswahl von Sicherheitsmaßnahmen für Holzbearbeitungsmaschinen

Anforderung gemäß der Richtlinie 2006/42 / EG 

Sichere Design-Lösungen

Technische oder ergänzende Schutzmaßnahmen

Informieren der Mitarbeiter über die Nichtberücksichtigung des Risikos und mögliche Schutzmethoden bei der Verwendung der Maschine

2.3 a)

sicherer Einbau des bearbeiteten Teils in die Maschine

o   automatische Zuführung des Materials

o   untergebrachte Maschinenstruktur verhindert den Kontakt des Bedieners mit beweglichen Zuführelementen

o   fester oder beweglicher Tisch von geeigneter Größe, der an das verarbeitete Material angepasst ist und statische Unterstützung gewährleistet

o   Maschinenelemente in der Nähe des Montageortes des bearbeiteten Teils sind glatt, ohne hervorstehende oder scharfe Kanten

o   andere ....

o   Tunnelschützer - Erhöhung der Entfernung von den beweglichen Fütterungsteilen

o   geeignete Vorrichtung zum Befestigen von bearbeiteten Teilen ohne ebene Oberfläche

o   andere ....

 

o   Warnmarkierung an der Maschine

o   Beschreibung oder Piktogramme, die das Verfahren zum Einbau des bearbeiteten Teils in die Maschine darstellen

o   Informationen in der Bedienungsanleitung über das Risiko, das mit dem Einbau des bearbeiteten Teils in die Maschine verbunden ist, und mögliche Schutzmaßnahmen während der Verwendung der Maschine

o   andere ....

2.3 a)

sichere Führung des bearbeiteten Stücks

o   automatische oder mechanisierte Materialführung

o   mechanische Objekthalter am Schiebetisch

o   pneumatische oder hydraulische Materialklammern, sicher für den Bediener

o   Materialzuführungen, die für den Bediener sicher sind, ohne dass die Finger zwischen den Segmenten eingeklemmt oder zerdrückt werden können

o   Längsführung

o   Querführung (Parallelanschlag)

o   andere ....

o   abnehmbare Energiezufuhr

o   technologisches Gerät / Griff für das Material

o   Handschieber / Halter

o   andere ....

o   Information und Warnmarkierung an der Maschine

o   Informationen in der Bedienungsanleitung über das Risiko, das mit dem Einbau des bearbeiteten Teils in die Maschine verbunden ist, und mögliche Schutzmaßnahmen während der Verwendung der Maschine

o   andere ....

2.3 a)

Gewährleistung der Stabilität des Maschinentisches während des Betriebs

o   Gewicht und Abmessungen der Maschine gewährleisten ihre Stabilität, ohne sie zu reparieren

o   Fundament der Maschine und ihre Befestigung am Boden

o   dauerhafte Befestigung der tragbaren Maschine an einem stabilen Tisch (am Boden befestigt)

o   zusätzliche Unterstützung für die Tabellenerweiterung

o   andere ....

o   Radbremsen der transportablen Maschine

o   Sicherung gegen den Vorsprung des Schiebetisches

o   andere ....

o   Beschreibung oder Piktogramme, die die richtige Methode zur Gewährleistung der Stabilität darstellen

o   Informationen in der Bedienungsanleitung über das Risiko in Verbindung mit der mangelnden Stabilität der Maschine und über mögliche Methoden zur Überprüfung und Gewährleistung der Stabilität während der Benutzung der Maschine

o   andere ....

2.3 a)

Sicherstellen der ungehinderten Bewegung des bearbeiteten Stücks im Falle einer manuellen Zuführung

o   flache und glatte Tischoberfläche

o   Tischrollen

o   Längsführungen

o   Querführung (Parallelanschlag)

o   Schiebetisch

o   andere ....

o   technologisches Gerät / Griff für das Material

o   andere ....

o   Informationen in der Bedienungsanleitung zu den Methoden zur Gewährleistung der ungehinderten Bewegung des bearbeiteten Stücks

o   andere ....

2.3 b)

Beseitigung der Möglichkeit des Auswurfs des bearbeiteten Stücks oder seines Teils aus der Maschine oder wenn dies nicht möglich ist - Begrenzung des Risikos im Zusammenhang mit seinem Auswurf

o   Hin- und Herbewegung des Werkzeugs (zB wie in Rahmensägen)

o   vertikale Richtung der Schnittkräfte (wie zB bei einer Tischlerbandsäge)

o   Montage des verarbeiteten Materials in der Maschine (Halter, Klemmen)

o   Automatisierung oder Mechanisierung der Zuführung und des Vorschubs des Materials

o   Verhinderung oder Behinderung des Eintritts in den Gefahrenbereich durch Formung der Maschine

o   zusätzliche Unterstützung für das verarbeitete Stück einer Größe größer als der Tisch, der dünn oder lang ist

o   Verwendung der Schneidwerkzeuge für manuellen Vorschub (gemäß EN 847-1)

o   andere ....

o   Spaltkeil

o   Blowout-Verhinderungsklinken

o   Vorhänge, die vor dem Ausstoßen kleiner Elemente schützen (Verdunkeln der Beschickungs- und / oder Aufnahmeöffnung)

o   andere Vorrichtung zur Verhinderung von Blowout

o   den Zugang zur Gefahrenzone durch Barrieren oder Zäune verhindern oder behindern

o   Begrenzung des Gefahrenbereichs durch bearbeitete Stückbegrenzer, die auf dem Tisch oder den Maschinentischverlängerungen montiert sind

o   Begrenzung der Gefahrenzone durch Barrieren, Zäune oder Aufstellung der Maschine durch die leere Wand im Raum

o   andere ....

o   Warnmarkierung an der Maschine

¾      Informationen zur Auswahl der Schnittbedingungen (Werkzeuge und Bearbeitungsparameter)

¾      Informationen über das Auswurfrisiko, die Gefahrenzone und die Verfahrensregeln für die Sicherheit

¾      Informationen über verbotene Verfahren (Verarbeitung von Holz aus Abbrucharbeiten, Verwendung abgenutzter Werkzeuge, direkt vor der Schneidlinie stehen, Beginn der Bearbeitung vor Erreichen der vollen Geschwindigkeit oder Fortsetzung der Bearbeitung nach dem Abschalten des Antriebs)

¾      Schnittgeschwindigkeit Auswahlplatte an der Maschine

¾      andere ....

2.3 c)

Maschine mit automatischer Bremse, die das Werkzeug in einer entsprechend kurzen Zeit stoppt, wenn die Gefahr besteht, dass das Werkzeug beim Ausschalten der Maschine berührt wird

o   Automatisierung oder Mechanisierung der Maschine

o   untergebrachte Maschinenstruktur verhindert den Kontakt des Bedieners mit dem Werkzeug

o   kleines Trägheitsmoment der beweglichen Elemente - keine Notwendigkeit für eine Bremse

o   andere ....

o   Schutz oder anderer Schutz gegen den Zugang zum Schneidwerkzeug

o   Verwendung der automatischen Bremse

o   andere ....

¾      Informationen über das Risiko, das mit dem Kontakt mit dem beweglichen Werkzeug beim Ausschalten der Maschine , mit der Gefahrenzone und den Sicherheitsvorschriften für das Verfahren verbunden ist

¾      Informationen über verbotene Verfahren und Methoden zur Überprüfung der Korrektheit des Bremsvorgangs (und der Schutzeinrichtungen und anderer Schutzmaßnahmen gegen Zugriff)

¾      andere ....

2.3 d)

Beseitigung oder Verringerung des Risikos von unbeabsichtigten Verletzungen in Verbindung mit dem in der Maschine eingebauten Werkzeug, das nicht vollständig automatisiert ist

o   Verwendung der Schneidwerkzeuge entsprechend den Anforderungen für manuelle Vorschubwerkzeuge (nach PN-EN 847-1)

o   Schiebetisch mit Halterungen

o   andere ....

o   Schneidwerkzeugschutz

o   Schutzvorrichtung außer dem Schutz

o   technologisches Gerät / Griff für das Material

o   abnehmbare Energiezufuhr

o   Handhalter oder Drücker

o   andere ....

o   Warnmarkierung der Gefahrenzone (Schneidwerkzeug, Werkzeugschutz)

o   Informationen über das Risiko, das mit dem Tool und den Verfahren für sichere Verfahren verbunden ist

o   andere ....

 


 

F22. Liste von Vorschlägen zur Auswahl von Sicherheitsmaßnahmen für tragbare, handgehaltene oder manuell betriebene Holzbearbeitungsmaschinen

Anforderung gemäß der Richtlinie 2006/42 / EG 

Sichere Design-Lösungen

Technische oder ergänzende Schutzmaßnahmen

Informieren der Mitarbeiter über die Nichtberücksichtigung des Risikos und mögliche Schutzmethoden bei der Verwendung der Maschine

2.2.1

Gewährleistung der Stabilität der Maschine während ihres Betriebs

 

o   große Auflagefläche

o   ausreichend, bequeme Maschinengriffe

o   unterstützt mit angemessenen Abmessungen und angemessen platziert

o   ausgewogene Gewichtsverteilung der Maschine

o   andere ....

o   Verwendung von Balancern zum Aufhängen des Versorgungskabels der manuellen Handmaschine

o   Probentiefenbegrenzer

o   Kompasse, Typen, Schablonen für die Bearbeitung entlang einer Kreisbahn, krummlinige oder definierte Formbearbeitung

o   andere ....

 

o   Informationen im Benutzerhandbuch über das Risiko, das mit mangelnder Stabilität  und möglichen Methoden zur Gewährleistung der Stabilität während des Maschineneinsatzes verbunden ist

o   andere ....

2.2.1

Platzierung der Steuerelemente zum Starten und Stoppen der Maschine in einer Weise, die es dem Bediener ermöglicht, sie zu verwenden, ohne die Griffe loszulassen

o   Platzierung der Steuerelemente für die Inbetriebnahme und den Stopp der Maschine entsprechend der Anforderung

o   die Maschine mit einem unabhängigen Kontrollgerät ausstatten und gleichzeitig die Sicherheit der Benutzung der Maschine auf andere Weise gewährleisten

¾      

o   Markierung der Kontrollelemente, wenn sie nicht klar ist

O   

2.2.1

Das Risiko eines unbeabsichtigten Starts oder einer Fortsetzung des Maschinenbetriebs nach dem Lösen der Griffe durch den Bediener wird nicht erzeugt

 

o   Systemstartsystem, das den Anforderungen entspricht

 

o   andere ....

¾      Informationen im Benutzerhandbuch über mögliche nicht beseitigte Rückstandsrisiken und Verfahrenssicherheitsgrundsätze

o   andere ....

2.2.1

die Möglichkeit, die Schneidzone des Schneidwerkzeugs visuell zu beobachten

 

o   Form und Abmessungen der Maschine gewährleisten die Möglichkeit einer direkten visuellen Beobachtung der Schneidzone

o   Schneidzonenbeleuchtung in der Maschine installiert

o   Laserschneidelinie

o   andere ....

o   durchbrochene Stützen, Flansche oder Stützflächen

o   transparente Schutzvorrichtungen für die Schneidzone

o   andere ....

o   Informationen in der Bedienungsanleitung zu den Verfahrens-Sicherheitsregeln  während der Benutzung der Maschine

o   andere ....

2.2.1

unkomplizierter Start und Stopp der Maschine durch entsprechend ausgelegte und konstruierte Maschinengriffe

o   Design und Konstruktion von Maschinenhandgriffen entsprechend der Anforderung

 

¾      

o   Informationen in der Bedienungsanleitung zu den Verfahrens-Sicherheitsregeln  während der Benutzung der Maschine

o   andere ....

2.2.1.1

Anweisungen in der Bedienungsanleitung zum Gesamtwert der Vibrationen, die von tragbaren Hand- oder Handmaschinen übertragen werden, denen das Hand-Arm-System ausgesetzt ist

¾      

¾      

o   Warnmarkierung an der Maschine

o   Anweisungen in der Bedienungsanleitung über den Gesamtwert der Vibrationen, die von tragbaren Hand- oder Handmaschinen übertragen werden, denen das Hand-Arm-System ausgesetzt ist, wenn dieser Wert 2,5 m / s2 überschreitet

o   Angabe in der Anleitung, dass dieser Wert 2,5 m / s2 nicht überschreitet