Die sozialen Richtlinien für die am Arbeitsplatz verwendeten Maschinen, die sich auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer beziehen, wurden durch entsprechende Vorschriften in das polnische Recht eingeführt. Zu den grundlegenden sozialen Richtlinien gehören die Rahmenrichtlinie 89/391 / EWG und auf ihrer Grundlage erlassene spezifische Richtlinien, einschließlich der Richtlinie 2009/104 / EG vom 16. September 2009, die einen konsolidierten Text der Richtlinien 89/655 vom 30. November 1989 über Mindestsicherheit darstellt und gesundheitliche Anforderungen für die Verwendung von Maschinen und anderen technischen Geräten durch Arbeitnehmer bei der Arbeit und Ergänzung und Änderung von Richtlinien: 95/63 / EG für mobile Maschinen (mobil) und für das Heben von Lasten und Personen und 2001/45 / EG für temporäre Ausrüstung Arbeit in Höhen. Die folgende Tabelle enthält eine Liste der europäischen und polnischen Vorschriften.



Richtlinie 89/391 / EWG vom 12. Juni 1989 über die Einführung von Maßnahmen zur Förderung von Verbesserungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit
UE-Richtlinien
Richtlinie 2009/104 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit