Die Verantwortlichkeiten von Maschinenherstellern im Bereich der Konformitätsbewertung und der technischen Dokumentation von Maschinen ergeben sich in erster Linie aus der Maschinenrichtlinie 2006/42 / EG. Es sollte auch berücksichtigt werden, dass die Vorschriften für den Einsatz von Maschinen zwar von Land zu Land unterschiedlich sein können und ein Sicherheitsniveau nicht unter dem der sozialen Richtlinien liegt, das nationale Recht im Anwendungsbereich der Richtlinien des neuen Konzepts jedoch keine höheren Anforderungen als die grundlegenden Anforderungen formulieren kann . Daher ist die Rolle der nationalen Vorschriften und Normen in diesem Bereich viel kleiner und beschränkt sich nur auf Aspekte, die nicht in den harmonisierten europäischen Normen enthalten sind.



UE-Richtlinien
Richtlinie 2006/42 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16 / EG.
Richtlinie 2004/108 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336 / EWG
Richtlinie 2006/95 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen