Die Verfahren zur Auswahl geeigneter Maßnahmen zur Gewährleistung der erforderlichen Risikoreduzierung bei der Verwendung von Holzbearbeitungsmaschinen entsprechen denen aller Maschinen. Daher gelten die in EN ISO 12100: 2010 festgelegten Regeln für diese Tätigkeiten. Die genannte Norm beschreibt Maßnahmen zur Verringerung der Risiken, die in der genau festgelegten Reihenfolge in der Maschinenherstellungsphase und dann während ihrer Verwendung getroffen werden. In der Maschinenbetriebsphase sind dies die folgenden Aktionen:
- Einsatz zusätzlicher technischer Kontrollmaßnahmen (nachdem die Maschine am Arbeitsplatz installiert wurde),
- organisatorische Maßnahmen ergreifen (Verfahrensmaßnahmen)
- Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung,
- Ausbildung am Arbeitsplatz und Unterrichtung der Bedienpersonen über die Gefahren am Arbeitsplatz und die Vorschriften zum Schutz vor Gefahren (z. B. in Arbeitsanweisungen, Verfahrensanweisungen usw.).
Durchzuführende konstruktive Maßnahmen sind hier nicht direkt mit Rücksicht auf die betriebene Maschine aufgeführt, da unter zusätzlichen konstruktiven Steuerungsmaßnahmen üblicherweise die konstruktiven Maßnahmen des Benutzers am Arbeitsplatz verstanden werden. Diese Maßnahmen ergeben sich aus der Gesetzgebung, der Risikobeurteilung oder sind vom Maschinenhersteller in der Maschinenbedienungsanleitung aufgeführt, und sie können den Anschluss der Holzbearbeitungsmaschine zur Installation des Abluftsystems zur Entfernung von Spänen und Staub, die Verwendung zusätzlicher Bildschirme, Beleuchtung, Schilder beinhalten , etc.
Bitte beachten Sie, dass die betriebenen Maschinen der Überprüfung der Konformität mit den Sicherheitsanforderungen der Verordnung des Ministers für Wirtschaft über die Mindestanforderungen an den Arbeitsschutz bei der Arbeit mit Maschinen unterliegen. (Gesetzblatt Nr. 191, Pos. 1596, in der jeweils geltenden Fassung) und andere Anforderungen der für diese Maschinen geltenden polnischen Rechtsvorschriften, insbesondere die Verordnung des Wirtschaftsministers vom 14. April 2000 über den Arbeitsschutz beim Betrieb von Holzbearbeitungsmaschinen. (Gesetzblatt 2000 Nr. 36, Position 409).
Wenn eine Abweichung festgestellt wird und die damit verbundenen Risiken Maßnahmen erforderlich machen, um die Risiken zu verringern, müssen Lösungen angewendet werden, die nicht zu einer Veränderung der Maschine und damit zu einer Lösung der Sicherheitsdreiecke führen, insbesondere nicht zu einer technischen Kontrolle Es sind Maßnahmen anzuwenden, die im Rahmen der Anpassung nach der Erstinspektion ergänzt oder instand gesetzt und im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen - je nach Bedarf - überprüft und repariert werden müssen.
Technische Kontrollmaßnahmen werden durch organisatorische Maßnahmen ergänzt, insbesondere durch Informationen in den Benutzerhandbüchern, in den Arbeitsanweisungen und in der Schulung, insbesondere in der Ausbildung am Arbeitsplatz, die nicht nur die Regeln für den sicheren Betrieb der Maschine während des normalen Betriebs umfassen, aber alle Wartungsarbeiten, die vom Betreiber durchgeführt werden, wie z
- Einstellung der Schutzeinrichtungen und Einstellung anderer einstellbarer Maschinenelemente (Tische, Führungen, T-Quadrate usw.)
- geeignete Einstellung von einstellbaren Bearbeitungsparametern (Schnittgeschwindigkeit, Vorschubgeschwindigkeit, Schnitttiefe)
- Ersatz von Schneidwerkzeugen,
- Schutz der Maschine vor unbeabsichtigter Aktivierung,
- Verfahren zur Reinigung und Wartung innerhalb der Aufgaben des Bereichsbetreibers,
- die Verwendung von auswechselbaren Geräten, einer abnehmbaren Stromversorgung, Vorrichtungen, Tischverlängerungen usw.,
- die Verwendung von Hilfsmitteln - manuelle Drücker und Druckpolster,
- Verfahren für übliche und ungewöhnliche Maschinenbetriebsarten,
- Überprüfung der Funktion der für die Sicherheit wesentlichen Maschinenkomponenten.
Als Ergebnis kann der Benutzer einer Holzbearbeitungsmaschinen folgendes verwenden:
- die Tabelle für die Auswahl von Sicherheitsmaßnahmen, die für alle Maschinen auf der Grundlage der Vorschriften über den allgemeinen Arbeitsschutz und der Mindestanforderungen an den Arbeitsschutz bei der Benutzung von Maschinen bei der Arbeit entwickelt wurden, und
- die Tabelle für die Auswahl von Sicherheitsmaßnahmen, die gemäß der Verordnung über den Arbeitsschutz beim Betrieb von Holzbearbeitungsmaschinen entwickelt wurden,
Die Auswahl von Sicherheitsmaßnahmen für betriebene Holzbearbeitungsmaschinen erfolgt auf der Grundlage von festgestellten Abweichungen von den in der beschreibenden Sektion angegebenen gesetzlichen Anforderungen, und der Benutzer kann die geeignetste der in den Tabellen zur Auswahl der Sicherheitsmaßnahmen vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen auswählen. Nach der Auswahl und Verwendung der Maßnahmen kann der Nutzer das Risiko bewerten, um sicherzustellen, dass die ergriffenen Maßnahmen ausreichen, insbesondere wenn eine der in einer der Tabellen aufgeführten Anforderungen nicht direkt erfüllt wird.