"Sicherheitsanforderungen an die Beleuchtung von Maschinen"
1. Allgemeine Anforderungen
Die Anforderungen an die integrale Beleuchtung von Maschinen sind in Anhang 1 der Maschinenrichtlinie, S. 7, festgelegt. 1.1.4 - "Beleuchtung". Gemäß diesen Anforderungen:
- Die Maschinen müssen mit einer für die betreffenden Arbeiten geeigneten Beleuchtung ausgestattet sein, deren Ausfall trotz normaler Umgebungsbeleuchtung ein Risiko darstellen kann.
- Die Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass keine Schattenbereiche entstehen, die störend wirken können, keine störenden Blendungen auftreten und aufgrund der Beleuchtung keine gefährlichen stroboskopischen Auswirkungen auf bewegliche Teile auftreten.
- Innenteile, die häufige Inspektionen und Einstellungen erfordern, sowie Wartungsbereiche müssen mit der entsprechenden Beleuchtung ausgestattet sein.
Die Anforderungen an die elektrische Beleuchtung zur Ergänzung der Umgebungsbeleuchtung sind in den folgenden Normen detailliert festgelegt:
- EN 1837 + A1: 2009 Sicherheit von Maschinen. Integrale Beleuchtung von Maschinen.
- EN 12464-1 2011 Licht und Beleuchtung. Beleuchtung von Arbeitsplätzen. Teil 1: Innenarbeitsplätze.
Ergonomie und Lichttechniken müssen bei der Gestaltung der Maschinenbeleuchtung berücksichtigt werden. Visuelle Aufgaben, die an einer Maschine ausgeführt werden müssen, unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe, ihres Kontrasts, ihrer Position, ihrer Bewegungsgeschwindigkeit usw. Um optimale Lichtbedingungen zu schaffen, muss eine detaillierte Analyse einer bestimmten visuellen Aufgabe in der ersten durchgeführt werden Ort.
2. Intensität der Beleuchtung
Die erforderliche Lichtintensität hängt von der Art der Sehaufgabe ab und muss ausreichend hoch und gleichmäßig sein, um eine sichere und komfortable Wahrnehmung der visuellen Aufgabendetails zu ermöglichen. Im Allgemeinen muss eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 lx sichergestellt werden, wobei die Mindesteinheitlichkeit von Uo = 0,7 im Arbeitsbereich und 0,4 in der unmittelbaren Umgebung beträgt.
An Orten, an denen eine Abschirmung oder ein Schutzschirm mit einer Maschine verwendet werden muss, muss die Lichtintensität mit dem Kehrwert des Lichtdurchlässigkeitsfaktors für die zusätzliche Ausrüstung multipliziert werden. In Fällen, in denen der Lichtdurchlässigkeitsfaktor nicht bekannt ist, muss die Lichtintensität um mindestens 50% erhöht werden. In Situationen, in denen Licht technologische Prozesse negativ beeinflusst, kann die Intensität der Beleuchtung reduziert werden.
3. Blendung
Ein integriertes Beleuchtungssystem darf keine direkte Blendung verursachen, weder für den Bediener einer Maschine noch für andere Mitarbeiter, die an benachbarten Arbeitsplätzen arbeiten. Reflexblendung muss so weit wie möglich minimiert werden.
Eine Blendungsbegrenzung ist möglich aufgrund der relevanten Anordnung und Ausrichtung von Leuchten, der Anwendung einer korrekten Abschirmung, die an Leuchten angebracht ist, und der Beleuchtung von Oberflächen, die eine matte Oberfläche erhalten.
4. Ausrichtung der Beleuchtung
Ein integriertes Beleuchtungssystem muss so ausgelegt und ausgerichtet sein, dass keine Schattenbereiche im Bereich der Sehaufgabe entstehen können. Die Ausrichtung der Beleuchtung muss die korrekte Wahrnehmung einer Form für eine bestimmte Sehaufgabe gewährleisten.
5. Farbe der Beleuchtung
Die Farbwiedergabeeigenschaften installierter Lichtquellen in Leuchten müssen eine korrekte Differenzierung der Farben innerhalb einer bestimmten Sehaufgabe ermöglichen und die Anforderungen für spezifische Tätigkeiten erfüllen, die in der Norm EN 12464-1 2011 festgelegt sind. Licht und Beleuchtung. Beleuchtung von Arbeitsplätzen. Teil 1: Innenarbeitsplätze.
Die Farbe des von eingebauten Lichtquellen in Leuchten ausgestrahlten Lichts ist so zu wählen, dass Arbeiten in visuellem Komfort durchgeführt werden können. In den meisten Fällen sind warme bis neutrale Farben bevorzugt. (2700 K, 3000 K bis 4000 K).
6. Stroboskopischer Effekt
Das integrale Beleuchtungssystem ist so auszulegen, dass stroboskopische Effekte, die durch wechselnde Wahrnehmung von Bewegung, Rotation oder Hin- und Herbewegung (zum Beispiel eines Kolbens) zu gefährlichen Situationen führen können, ausgeschlossen werden. Dies kann beispielsweise durch den Einsatz von Glühlampen, Gleichstrom für die Versorgung von Leuchten oder den Betrieb von Gasentladungslampen mit hochfrequentem Strom (ca. 30 kHz) mit elektronischen Zündsystemen erreicht werden.
7. Lichtquellen
Es dürfen nur Lichtquellen verwendet werden, die die Betriebssicherheit und die Sicherheit der Maschinenbediener gewährleisten. Es wird empfohlen, Lichtquellen abzuschirmen, um Bediener vor Verletzungen zu schützen, z. B. bei einem Platzen einer Lampe, übermäßiger Hitze oder der Emission von UV-Strahlung. Standardglas kann als Abschirmung und UV-Strahlungsfilter fungieren. Soweit Halogenglühlampen betroffen sind, müssen sie mit folgender Aufschrift gekennzeichnet sein: UV-STOP oder Niederdruck. Dies bedeutet, dass ihr Hersteller die Begrenzung der UV-Strahlung sichergestellt hat.
8. Leuchten
Sie müssen so gestaltet sein, dass
a / Sicherstellung einer ausreichenden Ausleuchtung des Bereichs der Sehaufgabe,
b) die Ansammlung von Staub und Schmutz auf Lichtquellen und optischen Oberflächen begrenzen,
c / Begrenzung vorzeitiger Alterung von optischen Elementen,
d / sorgen für eine komfortable Bedienung,
e / entsprechen der Norm EN 60598,
f) mit bestimmten Maschinen kompatibel sein, z. B. resistent gegen Vibrationen, Strahlung, gekennzeichnet mit entsprechendem IP-Code usw.
9. Montage
Leuchten müssen so montiert sein, dass
a / Sicherstellung der erforderlichen Beleuchtungsstärke für Sehaufgaben,
b) vermeiden, mit visuellen Aufgaben zu kollidieren oder Bedrohungen für den Bediener auszugeben,
c / Begrenzung der Ansammlung von Schmutz auf Lichtquellen und Leuchten,
d / stellen Sie einfache und bequeme Operation sicher.
10. Verfügbarkeit von Beleuchtung
Dort, wo die Gefahr eines Versagens des integrierten Beleuchtungssystems von Maschinen besteht, muss das Beleuchtungssystem aus mindestens zwei Lichtquellen bestehen. Eine der Lichtquellen muss mit einer separaten Stromversorgung ausgestattet sein.
11. Stromversorgung
Das Beleuchtungssystem muss an eine Stromquelle angeschlossen sein, damit es auch bei abgeschalteter Maschine funktioniert.