Beispiele für Methoden zur Risikominderung bei unbeabsichtigter Bestrahlung mit Laserstrahlung

ARTIKEL

Gefährliche Situationen

 

Gefahren

Gefährliche Ereignisse

Risikomindernde Maßnahmen

Quellen

Mögliche Folgen der Maßnahme

1

Laser-Inbetriebnahme

Direkte Laserstrahlung im Bereich von 400 nm bis 600 nm (sichtbar) der zugänglichen Emissionsgrenze (AEL) über dem Niveau für Klasse 3R

Thermische oder photochemische Schädigung der Netzhaut (Sehverlust)

Unerwartete Änderung der räumlichen Position des Laserstrahls

§ Einführung von Schutzvorrichtungen in der Maschinenstruktur gegen unbeabsichtigte Änderung der Strahlposition

§ regelmäßige Maschineninspektionen durchführen

§ Auswahl einer geeigneten Schutzbrille, die an die Stärke und Energie der Laserstrahlung gemäß PN-EN 208 angepasst ist

§ Benutzerinformationen zur strikten Anwendung von Schutzbrillen während der Inbetriebnahme

2

Laser-Inbetriebnahme

Direkte oder reflektierte Laserstrahlung im Bereich von 780 nm bis 1.400 nm (unsichtbar) der zugänglichen Emissionsgrenzwerte (AEL) über dem Niveau der Klasse 3R

Thermische Schädigung der Netzhaut

(Sehverlust)

Unbeabsichtigter / unerwarteter Start des Laserstrahls während vorbereitender Tätigkeiten vor der Laser-Inbetriebnahme

§ Einführung von Vorrichtungen, die ein unerwartetes Auslösen des Strahls verhindern

§ Einführen eines Warnsignals, das über die Laserstrahlemission informiert

§ regelmäßige Maschineninspektionen durchführen

§  Auswahl einer geeigneten Schutzbrille, die an die Stärke und Energie der Laserstrahlung gemäß PN-EN 208 angepasst ist

§ Benutzerinformationen zur strikten Anwendung von Schutzbrillen während der Inbetriebnahme

3

Keine Antwort vom Ein- / Ausschalter während der Laser-Inbetriebnahme und Warnsignal bezüglich der Strahlemission

Direkte oder reflektierte Laserstrahlung im Bereich von 780 nm bis 1.400 nm (unsichtbar) der zugänglichen Emissionsgrenzwerte (AEL) über dem Niveau der Klasse 3R

Thermische Schädigung der Netzhaut

(Sehverlust)

Es gibt keinen Strahlstop oder Abschwächer, um den Strahl vorübergehend zu blockieren

§ Einführung eines Strahlstopps oder Abschwächers zum vorübergehenden Blockieren des Strahls, wenn ein Schalterausfall vorliegt

§ Einführen eines Warnsignals, das über die Laserstrahlemission informiert

§ regelmäßige Maschineninspektionen durchführen

§ Benutzerinformationen zur strikten Anwendung von Schutzbrillen während der Inbetriebnahme

4

Beobachtung des bearbeiteten Elements, wenn keine Laserschutz- oder Schutzgitter vorhanden sind

Direkte oder reflektierte Laserstrahlung im Bereich von 780 nm bis 1.400 nm (unsichtbar, von zugänglichem Emissionsgrenzwert (AEL) über Niveau 1 bis zum Auge)

Thermische Schädigung der Netzhaut

(Sehverlust)

Änderung des Positionswinkels des laserbearbeiteten Elements

§ Einführung von Schutzvorrichtungen in der Maschinenstruktur gegen unbeabsichtigte Änderung der Position des bearbeiteten Elements

§ Einführung zusätzlicher Laserschutz- oder Schutzgitter gemäß PN-EN 12254 oder PN-EN 60825-4

§ das Gerät mit einer geeigneten Brille / Schutzbrille gemäß PN-EN 207 ausstatten

5

Beobachtung des bearbeiteten Elements durch beschädigte Schutzhaube

Reflektierte Laserstrahlung im Bereich von 780 nm bis 1.400 nm (für das menschliche Auge unsichtbar)

Thermische Schädigung der Netzhaut

Schutzschild Schaden

§ Durchführung einer wiederholten Analyse von Laserstrahlparametern und Auswahl ihres Widerstandsgrades gegenüber Laserstrahlung

§ Anbringung einer Schutzvorrichtung mit höherer Beständigkeit gegen Laserstrahlung

§ Anwendung zusätzlicher Schutzschirme

§ regelmäßige Inspektionen von Schutzvorrichtungen durchführen

§ das Gerät mit einer geeigneten Brille / Schutzbrille gemäß PN-EN 207 ausstatten

6

Beobachtung des bearbeiteten Elements über der Schutzgitterkante

Reflektierte Laserstrahlung im Bereich von 780 nm bis 1.400 nm (für das menschliche Auge unsichtbar)

Thermische Schädigung der Netzhaut

Änderung des Reflexionswinkels der Laserstrahlung von dem bearbeiteten Element

§ Durchführen einer wiederholten Analyse der Reflexionswinkel der Laserstrahlung und Auswahl eines Laserschutzes geeigneter Größe

§ Anbringung einer Schutzvorrichtung mit größeren Abmessungen

§ Anwendung zusätzlicher Schutzschirme

§ regelmäßige Maschineninspektionen durchführen

§ das Gerät mit einer geeigneten Brille / Schutzbrille gemäß PN-EN 207 ausstatten

7

Annäherung des Auges an unmarkierte Austrittsöffnung des Lasergerätes bei Reparaturarbeiten

Direkte Laserstrahlung im Bereich von 780 nm bis 1.400 nm (unsichtbar) der zugänglichen Emissionsgrenze (AEL) über dem Niveau für Klasse 3R

Thermische Schädigung der Netzhaut

(Sehverlust)

Unbeabsichtigtes / unerwartetes Starten des Laserstrahls

§ Anbringen eines Etiketts, das über die Laserstrahlemission durch die Auslassöffnung informiert

§ Einführung von Vorrichtungen, die ein unerwartetes Auslösen des Strahls verhindern

§ Einführen eines Warnsignals, das über die Laserstrahlemission informiert

§ regelmäßige Maschineninspektionen durchführen

§ das Gerät mit einer geeigneten Brille / Schutzbrille gemäß PN-EN 207 ausstatten

§ Benutzerinformation über ein absolutes Verbot, die Austrittsöffnung ohne Tragen einer Schutzbrille zu beachten

8

Auftauchen eines Laserstrahls außerhalb des Laserbereichs infolge einer Änderung der Position der den Strahl formenden Optik

Direkte Laserstrahlung der zugänglichen Emissionsgrenzwerte (AEL) über dem Niveau der Klasse 1

Thermische Schädigung der Hornhaut oder Netzhaut

 

Unsachgemäße Montage der Optik zur Strahlformung

§ Bereitstellung geeigneter Anweisungen zur Minimierung des Risikos der Verwendung ungeeigneter Teile oder ungeeigneter Regulierungseinheiten

§ regelmäßige Maschineninspektionen durchführen