ARTIKEL |
Gefährliche Situationen
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Gefahren |
Gefährliche Ereignisse |
Risikomindernde Maßnahmen |
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Quellen |
Mögliche Folgen der Maßnahme |
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1 |
Laser-Inbetriebnahme |
Direkte Laserstrahlung im Bereich von 400 nm bis 600 nm (sichtbar) der zugänglichen Emissionsgrenze (AEL) über dem Niveau für Klasse 3R |
Thermische oder photochemische Schädigung der Netzhaut (Sehverlust) |
Unerwartete Änderung der räumlichen Position des Laserstrahls |
§ Einführung von Schutzvorrichtungen in der Maschinenstruktur gegen unbeabsichtigte Änderung der Strahlposition § regelmäßige Maschineninspektionen durchführen § Auswahl einer geeigneten Schutzbrille, die an die Stärke und Energie der Laserstrahlung gemäß PN-EN 208 angepasst ist § Benutzerinformationen zur strikten Anwendung von Schutzbrillen während der Inbetriebnahme |
2 |
Laser-Inbetriebnahme |
Direkte oder reflektierte Laserstrahlung im Bereich von 780 nm bis 1.400 nm (unsichtbar) der zugänglichen Emissionsgrenzwerte (AEL) über dem Niveau der Klasse 3R |
Thermische Schädigung der Netzhaut (Sehverlust) |
Unbeabsichtigter / unerwarteter Start des Laserstrahls während vorbereitender Tätigkeiten vor der Laser-Inbetriebnahme |
§ Einführung von Vorrichtungen, die ein unerwartetes Auslösen des Strahls verhindern § Einführen eines Warnsignals, das über die Laserstrahlemission informiert § regelmäßige Maschineninspektionen durchführen § Auswahl einer geeigneten Schutzbrille, die an die Stärke und Energie der Laserstrahlung gemäß PN-EN 208 angepasst ist § Benutzerinformationen zur strikten Anwendung von Schutzbrillen während der Inbetriebnahme |
3 |
Keine Antwort vom Ein- / Ausschalter während der Laser-Inbetriebnahme und Warnsignal bezüglich der Strahlemission |
Direkte oder reflektierte Laserstrahlung im Bereich von 780 nm bis 1.400 nm (unsichtbar) der zugänglichen Emissionsgrenzwerte (AEL) über dem Niveau der Klasse 3R |
Thermische Schädigung der Netzhaut (Sehverlust) |
Es gibt keinen Strahlstop oder Abschwächer, um den Strahl vorübergehend zu blockieren |
§ Einführung eines Strahlstopps oder Abschwächers zum vorübergehenden Blockieren des Strahls, wenn ein Schalterausfall vorliegt § Einführen eines Warnsignals, das über die Laserstrahlemission informiert § regelmäßige Maschineninspektionen durchführen § Benutzerinformationen zur strikten Anwendung von Schutzbrillen während der Inbetriebnahme |
4 |
Beobachtung des bearbeiteten Elements, wenn keine Laserschutz- oder Schutzgitter vorhanden sind |
Direkte oder reflektierte Laserstrahlung im Bereich von 780 nm bis 1.400 nm (unsichtbar, von zugänglichem Emissionsgrenzwert (AEL) über Niveau 1 bis zum Auge) |
Thermische Schädigung der Netzhaut (Sehverlust) |
Änderung des Positionswinkels des laserbearbeiteten Elements |
§ Einführung von Schutzvorrichtungen in der Maschinenstruktur gegen unbeabsichtigte Änderung der Position des bearbeiteten Elements § Einführung zusätzlicher Laserschutz- oder Schutzgitter gemäß PN-EN 12254 oder PN-EN 60825-4 § das Gerät mit einer geeigneten Brille / Schutzbrille gemäß PN-EN 207 ausstatten |
5 |
Beobachtung des bearbeiteten Elements durch beschädigte Schutzhaube |
Reflektierte Laserstrahlung im Bereich von 780 nm bis 1.400 nm (für das menschliche Auge unsichtbar) |
Thermische Schädigung der Netzhaut |
Schutzschild Schaden |
§ Durchführung einer wiederholten Analyse von Laserstrahlparametern und Auswahl ihres Widerstandsgrades gegenüber Laserstrahlung § Anbringung einer Schutzvorrichtung mit höherer Beständigkeit gegen Laserstrahlung § Anwendung zusätzlicher Schutzschirme § regelmäßige Inspektionen von Schutzvorrichtungen durchführen § das Gerät mit einer geeigneten Brille / Schutzbrille gemäß PN-EN 207 ausstatten |
6 |
Beobachtung des bearbeiteten Elements über der Schutzgitterkante |
Reflektierte Laserstrahlung im Bereich von 780 nm bis 1.400 nm (für das menschliche Auge unsichtbar) |
Thermische Schädigung der Netzhaut |
Änderung des Reflexionswinkels der Laserstrahlung von dem bearbeiteten Element |
§ Durchführen einer wiederholten Analyse der Reflexionswinkel der Laserstrahlung und Auswahl eines Laserschutzes geeigneter Größe § Anbringung einer Schutzvorrichtung mit größeren Abmessungen § Anwendung zusätzlicher Schutzschirme § regelmäßige Maschineninspektionen durchführen § das Gerät mit einer geeigneten Brille / Schutzbrille gemäß PN-EN 207 ausstatten |
7 |
Annäherung des Auges an unmarkierte Austrittsöffnung des Lasergerätes bei Reparaturarbeiten |
Direkte Laserstrahlung im Bereich von 780 nm bis 1.400 nm (unsichtbar) der zugänglichen Emissionsgrenze (AEL) über dem Niveau für Klasse 3R |
Thermische Schädigung der Netzhaut (Sehverlust) |
Unbeabsichtigtes / unerwartetes Starten des Laserstrahls |
§ Anbringen eines Etiketts, das über die Laserstrahlemission durch die Auslassöffnung informiert § Einführung von Vorrichtungen, die ein unerwartetes Auslösen des Strahls verhindern § Einführen eines Warnsignals, das über die Laserstrahlemission informiert § regelmäßige Maschineninspektionen durchführen § das Gerät mit einer geeigneten Brille / Schutzbrille gemäß PN-EN 207 ausstatten § Benutzerinformation über ein absolutes Verbot, die Austrittsöffnung ohne Tragen einer Schutzbrille zu beachten |
8 |
Auftauchen eines Laserstrahls außerhalb des Laserbereichs infolge einer Änderung der Position der den Strahl formenden Optik |
Direkte Laserstrahlung der zugänglichen Emissionsgrenzwerte (AEL) über dem Niveau der Klasse 1 |
Thermische Schädigung der Hornhaut oder Netzhaut
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Unsachgemäße Montage der Optik zur Strahlformung |
§ Bereitstellung geeigneter Anweisungen zur Minimierung des Risikos der Verwendung ungeeigneter Teile oder ungeeigneter Regulierungseinheiten § regelmäßige Maschineninspektionen durchführen |