Sicherheitsabstand-Bewertungsformular

 

Logo des Projekts

 

TeSaMa

Formularsymbol

 

XXX

Maschinen ID

 

XXX-XXX

Formulardatum

(Datum, an dem die Bewertung der Sicherheitsmaßnahmen für mechanische Gefährdungen begonnen hat)

xxxx-xx-xx

Name, Typ und Standort der Maschine

Gefahrenzone

Sicherheitsabstand Bewertung

(gemäß PN-EN ISO 13855: 2010 und PN-EN ISO 13857: 2010)

Artikel

Anforderung

Anforderungserfüllung

Anmerkungen:

Ja oder Nicht zutreffend

Nein

Positionierung der Schutzausrüstung in Bezug auf die Annäherungsgeschwindigkeiten der menschlichen Körperteile

      1.       

Bestimmung des Sicherheitsabstandes für die elektrosensitive Schutzausrüstung (AOPD) - Annäherungsrichtung senkrecht zur Erfassungsebene - Position der Erfassungszone ist vertikal - Erfassung des gesamten Körpers - Erkennungsschwelle d ≤ 40 mm

Maschinennachlaufzeit t 1 = .....................

Aktivierungszeit der Schutzausrüstung t 2 = .................. ..

Anfahrgeschwindigkeit K 1 = 2.000 mm / s

Anfahrgeschwindigkeit K 2 = 1.600 mm / s

Erkennungsschwelle d = ...................

Zusätzlicher Abstand C = 8 (d - 14) = ......................

Abstand S 1 = (K 1 × (t 1 + t 2 )) + C = ..................... ..

Abstand S 2 = (K 2 x (t 1 + t 2 )) + C = ..................... ..

Sicherheitsabstand S = (wenn S 1 <500 mm, dann S = S 1 ) oder (wenn S 1 ≥ 500 mm, dann S = max (S 2 , 500 mm)) = .............................. ....

 

 

 

      2.       

Bestimmung des Sicherheitsabstandes für die berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (AOPD) - Annäherungsrichtung senkrecht zur Erfassungsebene - Position der Erfassungszone ist vertikal (auch die Position der Erfassungszone in einem Winkel von> 30 ° ) - Erkennungsschwelle d ≤ 30 mm - Schutzausrüstung wird zur Wiederaufnahme des Arbeitszyklus der Maschine verwendet

Maschinennachlaufzeit t 1 = .....................

Aktivierungszeit der Schutzausrüstung t 2 = .................. ..

Anfahrgeschwindigkeit K = 2.000 mm / s

Erkennungsschwelle d = ...................

Zusätzlicher Abstand C = 8 (d - 14) = ......................

Sicherheitsabstand S = max (((K x (t 1 + t 2 )) + C), 150 mm) = ..................... ..

 

 

 

      3.       

Bestimmung des Sicherheitsabstandes für die berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (AOPD) - Annäherungsrichtung senkrecht zur Erfassungsebene - Position der Erfassungszone ist vertikal (auch die Position der Erfassungszone in einem Winkel von> 30 ° ) - Erkennungsschwelle d ≤ 14 mm

Maschinennachlaufzeit t 1 = .....................

Aktivierungszeit der Schutzausrüstung t 2 = .................. ..

Anfahrgeschwindigkeit K = 2.000 mm / s

Erkennungsschwelle d = ...................

Zusätzlicher Abstand C = 8 (d - 14) = ......................

Sicherheitsabstand S = max (((K x (t 1 + t 2 )) + C), 100 mm) = ..................... ..

 

 

 

      4.       

Bestimmung des Sicherheitsabstandes für die berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (AOPD) - Annäherungsrichtung senkrecht zur Erfassungsebene - Position der Erfassungszone ist vertikal (auch die Position der Erfassungszone in einem Winkel von> 30 ° ) - Erkennungsschwelle 40 mm <d ≤ 70 mm - Risikoeinschätzung bedeutet, dass keine Hände erkannt werden müssen

Maschinennachlaufzeit t 1 = .....................

Aktivierungszeit der Schutzausrüstung t 2 = .................. ..

Anfahrgeschwindigkeit K = 1.600 mm / s

Zusätzlicher Abstand C = 850 mm

Sicherheitsabstand S = K x (t 1 + t 2 ) + C = ..................... ..

 

 

 

      5.       

Bestimmung des Sicherheitsabstandes für mehrere (2, 3, 4) separate Lichtstrahlen - Annäherungsrichtung senkrecht zur Detektionsebene - Position der Detektionszone ist vertikal (auch die Position der Detektionszone in einem Winkel von> 30 ° )

Maschinennachlaufzeit t 1 = .....................

Aktivierungszeit der Schutzausrüstung t 2 = .................. ..

Anfahrgeschwindigkeit K = 1.600 mm / s

Zusätzlicher Abstand C = 850 mm

Sicherheitsabstand S = K x (t 1 + t 2 ) + C = ..................... ..

 

 

 

      6.       

Bestimmung des Sicherheitsabstandes für einen einzelnen Lichtstrahl - Annäherungsrichtung senkrecht zur Detektionsebene - Position der Detektionszone ist vertikal (auch die Position der Detektionszone in einem Winkel von> 30 ° )

Maschinennachlaufzeit t 1 = .....................

Aktivierungszeit der Schutzausrüstung t 2 = .................. ..

Anfahrgeschwindigkeit K = 1.600 mm / s

Zusätzlicher Abstand C = 1.200 mm

Sicherheitsabstand S = K x (t 1 + t 2 ) + C = ..................... ..

 

 

 

      7.       

Bestimmung des Sicherheitsabstandes für die berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (AOPD) - Annäherungsrichtung parallel zur Erfassungsebene - Position der Erfassungszone ist horizontal (auch die Position der Erfassungszone in einem Winkel von 30 ° )

Maschinennachlaufzeit t 1 = .....................

Aktivierungszeit der Schutzausrüstung t 2 = .................. ..

Erkennungsschwelle d = ...................

Anfahrgeschwindigkeit K = 1.600 mm / s

Minimale Aufstellhöhe der Detektionsebene H min + max ((15 (d - 50)), 0) = ................

Standorthöhe der Erkennungsebene H = ..................... ..

Zusätzlicher Abstand C = max ((1.200 mm - 0.4 x H), 850 mm)

Sicherheitsabstand S = K x (t 1 + t 2 ) + C = ..................... ..

 

 

 

      8.       

Bestimmung des Sicherheitsabstandes mit der Möglichkeit, die elektrosensitive Schutzeinrichtung oberhalb der Detektionszone - Annäherungsrichtung senkrecht zur Detektionsebene - zu umgehen (zu erreichen) - Position der Detektionszone ist vertikal

Maschinennachlaufzeit t 1 = .....................

Aktivierungszeit der Schutzausrüstung t 2 = .................. ..

Anfahrgeschwindigkeit K 1 = 2.000 mm / s

Anfahrgeschwindigkeit K 2 = 1.600 mm / s

Gefahrenbereichshöhe a = .........................

Höhe der Oberkante des Erfassungsbereichs für die berührungslos wirkende Schutzeinrichtung b = ............................

Zusätzlicher Abstand (basierend auf Tabelle 1 von PN-EN ISO 13855: 2010) C RO = ......................

Abstand S 1 = (K 1 x (t 1 + t 2 )) + C RO = ..................... ..

Abstand S 2 = (K 2 x (t 1 + t 2 )) + C RO = ..................... ..

Sicherheitsabstand S = (wenn S 1 <500 mm, dann S = S 1 ) oder (wenn S 1 ≥ 500 mm, dann S = max (S 2 , 500 mm)) = .............................. ....

 

 

 

      9.       

Bestimmung des Sicherheitsabstandes für eine druckempfindliche Matte / Boden mit einer Möglichkeit, die Matte / Boden auf einer Erhebung (Schritt) zu montieren

Maschinennachlaufzeit t 1 = .....................

Aktivierungszeit der Schutzausrüstung t 2 = .................. ..

Anfahrgeschwindigkeit K = 1.600 mm / s

Stufenhöhe h = ...................

Sicherheitsabstand S = K x (t 1 + t 2 ) + 1 200 - 0,4 h = ..................... ..

 

 

 

     10.      

Bestimmung des Sicherheitsabstandes für ein Zweihandbediengerät

Maschinennachlaufzeit t 1 = .....................

Anfahrgeschwindigkeit K = 1.600 mm / s

Sicherheitsabstand S = K xt 1 + 250 = ..................... ..

 

 

 

     11.      

Bestimmung des Sicherheitsabstandes für ein Einhandbediengerät

Maschinennachlaufzeit t 1 = .....................

Anfahrgeschwindigkeit K = 1.600 mm / s

Sicherheitsabstand S = K xt 1 + 1 700 = ..................... ..

 

 

 

     12.      

Bestimmung des Sicherheitsabstandes für den Schließbügel ohne Schließvorrichtung - Personen ab 14 Jahren

Maschinennachlaufzeit t 1 = .....................

Aktivierungszeit der Schutzausrüstung t 2 = .................. ..

Anfahrgeschwindigkeit K = 1.600 mm / s

Nach Körperteilen greifen (Fingerspitze, Finger zu Basis, Handfläche, obere Extremität zum Schultergelenk):

Abmessungen (Durchmesser) des Lochs e = .............................. ..

Mindestsicherheitsabstand (basierend auf Tabelle 4 von PN-EN ISO 13857: 2010) C = ......................

Sicherheitsabstand S = K x (t 1 + t 2 ) + C = ..................... ..

 

 

 

     13.      

Bestimmung des Sicherheitsabstandes für den Schließbügel ohne Schließvorrichtung - Personen ab 3 Jahren

Maschinennachlaufzeit t 1 = .....................

Aktivierungszeit der Schutzausrüstung t 2 = .................. ..

Anfahrgeschwindigkeit K = 1.600 mm / s

Nach Körperteilen greifen (Fingerspitze, Finger zu Basis, Handfläche, obere Extremität zum Schultergelenk):

Abmessungen (Durchmesser) des Lochs e = .............................. ..

Mindestsicherheitsabstand (basierend auf Tabelle 5 von PN-EN ISO 13857: 2010) C = ......................

Sicherheitsabstand S = K x (t 1 + t 2 ) + C = ..................... ..

 

 

 

     14.      

Festlegung des Sicherheitsabstandes für den Zuhaltungsschutz ohne Zuhaltung - Personen ab 14 Jahren - elektrisch angetriebenes Öffnen des Schutzes

Maschinennachlaufzeit t 1 = .....................

Öffnungsbreite der elektrisch angetriebenen Schutzhaube e = ..................... ..

Öffnungsgeschwindigkeit der elektrisch angetriebenen Schutzhaube v = ..................... ..

Öffnungszeit des Schutzes t 3 = e / v = ...................

Anfahrgeschwindigkeit K = 1.600 mm / s

Nach Körperteilen greifen (Fingerspitze, Finger zu Basis, Handfläche, obere Extremität zum Schultergelenk):

Abmessungen (Durchmesser) des Lochs e = .............................. ..

Mindestsicherheitsabstand (basierend auf Tabelle 4 von PN-EN ISO 13857: 2010) C = ......................

Sicherheitsabstand S = K x (t 1 + t 3 ) + C = ..................... ..

 

 

 

     15.      

Bestimmung des Sicherheitsabstandes für den Schließbügel ohne Schließvorrichtung - Personen ab 3 Jahren - elektrisch angetriebenes Öffnen des Türschutzes

Maschinennachlaufzeit t 1 = .....................

Öffnungsbreite der elektrisch angetriebenen Schutzhaube e = ..................... ..

Öffnungsgeschwindigkeit der elektrisch angetriebenen Schutzhaube v = ..................... ..

Öffnungszeit des Schutzes t 3 = e / v = ...................

Anfahrgeschwindigkeit K = 1.600 mm / s

Nach Körperteilen greifen (Fingerspitze, Finger zu Basis, Handfläche, obere Extremität zum Schultergelenk):

Abmessungen (Durchmesser) des Lochs e = .............................. ..

Mindestsicherheitsabstand (basierend auf Tabelle 5 von PN-EN ISO 13857: 2010) C = ......................

Sicherheitsabstand S = K x (t 1 + t 3 ) + C = ..................... ..

 

 

 

Sicherheitsabstände, um zu verhindern, dass Gefahrenzonen von oberen und unteren Gliedmaßen erreicht werden

     16.      

Bestimmung des Sicherheitsabstandes beim Hochfahren - geringes Risiko

Sicherheitsabstand h> 2.500 mm

 

 

 

     17.      

Bestimmung des Sicherheitsabstandes beim Hochfahren - hohes Risiko

Sicherheitsabstand h> 2.700 mm

 

 

 

     18.      

Bestimmung des Sicherheitsabstandes bei Erreichen der oberen Gliedmaßen über den Schutzstrukturen - geringes Risiko

Gefahrenbereichshöhe a = .........................

Horizontale Entfernung von der Gefahrenzone c = ....................................

Mindesthöhe der Schutzstruktur (basierend auf Tabelle 1 von PN-EN ISO 13857: 2010) b = ......................

 

 

 

     19.      

Bestimmung des Sicherheitsabstandes bei Erreichen der oberen Extremitäten oberhalb der Schutzstrukturen - hohes Risiko

Gefahrenbereichshöhe a = .........................

Horizontale Entfernung von der Gefahrenzone c = ....................................

Mindesthöhe der Schutzstruktur (basierend auf Tabelle 2 von PN-EN ISO 13857: 2010) b = ......................

 

 

 

     20.      

Bestimmung des Sicherheitsabstandes beim Umgreifen mit der oberen Extremität

Abmessungen (Durchmesser) des Loches a = .............................. ..

Abmessungen einer Hindernisbegrenzungsbewegung l = .........................

Sicherheitsabstand (basierend auf Tabelle 3 von PN-EN ISO 13857: 2010) s r = .............................. ..

 

 

 

     21.      

Bestimmung des Sicherheitsabstandes beim Erreichen der oberen Gliedmaßen durch Löcher von normaler Form - Personen ab 14 Jahren

Nach Körperteilen greifen (Fingerspitze, Finger zu Basis, Handfläche, obere Extremität zum Schultergelenk):

Abmessungen (Durchmesser) des Lochs e = .............................. ..

Sicherheitsabstand (basierend auf Tabelle 4 von PN-EN ISO 13857: 2010) s r = .............................. ..

 

 

 

     22.      

Bestimmung des Sicherheitsabstandes beim Erreichen der oberen Gliedmaßen durch Löcher von normaler Form - Personen ab 3 Jahren

Nach Körperteilen greifen (Fingerspitze, Finger zu Basis, Handfläche, obere Extremität zum Schultergelenk):

Abmessungen (Durchmesser) des Lochs e = .............................. ..

Sicherheitsabstand (basierend auf Tabelle 5 von PN-EN ISO 13857: 2010) s r = .............................. ..

 

 

 

     23.      

Bestimmung des Sicherheitsabstandes beim Erreichen der oberen Gliedmaßen durch unregelmäßig geformte Löcher - Personen ab 14 Jahren

Nach Körperteilen greifen (Fingerspitze, Finger zu Basis, Handfläche, obere Extremität zum Schultergelenk):

Durchmesser des kleinsten runden Lochs e 1 = .............................. ..

Abmessungen des kleinsten quadratischen Lochs e 2 = .............................. ..

Abmessungen der kleinsten Langlochbohrung e 3 = .............................. ..

Mindestsicherheitsabstand für die runden Lochabmessungen (basierend auf Tabelle 4 von PN-EN ISO 13857: 2010) s r1 = .............................. ..

Mindestsicherheitsabstand für die quadratischen Lochabmessungen (basierend auf Tabelle 4 von PN-EN ISO 13857: 2010) s r2 = .............................. ..

Mindestsicherheitsabstand für die Abmessungen der Langlöcher (basierend auf Tabelle 4 von PN-EN ISO 13857: 2010) s r3 = .............................. ..

Sicherheitsabstand für ein Loch von unregelmäßiger Form s r  = min (s r1 , s r2 , s r3 ) = ...................

 

 

 

     24.      

Bestimmung des Sicherheitsabstandes beim Erreichen der oberen Gliedmaßen durch unregelmäßig geformte Löcher - Personen ab 3 Jahren

Nach Körperteilen greifen (Fingerspitze, Finger zu Basis, Handfläche, obere Extremität zum Schultergelenk):

Durchmesser des kleinsten runden Lochs e 1 = .............................. ..

Abmessungen des kleinsten quadratischen Lochs e 2 = .............................. ..

Abmessungen der kleinsten Langlochbohrung e 3 = .............................. ..

Mindestsicherheitsabstand für die runden Lochabmessungen (basierend auf Tabelle 5 von PN-EN ISO 13857: 2010) s r1 = .............................. ..

Mindestsicherheitsabstand für die quadratischen Lochabmessungen (basierend auf Tabelle 5 von PN-EN ISO 13857: 2010) s r2 = .............................. ..

Mindestsicherheitsabstand für die Abmessungen der Langlöcher (basierend auf Tabelle 5 von PN-EN ISO 13857: 2010) s r3 = .............................. ..

Sicherheitsabstand für ein Loch von unregelmäßiger Form s r  = min (s r1 , s r2 , s r3 ) = ...................

 

 

 

     25.      

Bestimmung des Sicherheitsabstandes beim Erreichen von oberen Gliedmaßen durch Löcher mit zusätzlichen Schutzstrukturen

Art der Bewegungsbegrenzung: ....................................... ..

Sicherheitsabstand (basierend auf Tabelle 6 von PN-EN ISO 13857: 2010) s r = .............................. ..

 

 

 

     26.      

Bestimmung des Sicherheitsabstandes beim Erreichen der unteren Gliedmaßen durch regelmäßig geformte Löcher

Teil einer unteren Extremität (Zehenspitzen, Zehen, Fuß, Bein bis zu einem Knie, Bein bis zu einem Schritt):

Art des Loches (Schlitz, Quadrat oder Kreis): ...........................

Abmessungen des Lochs e = .............................. ..

Sicherheitsabstand (basierend auf Tabelle 7 von PN-EN ISO 13857: 2010) s r = .............................. ..

 

 

 

 

 

Personen, die Sicherheitsabstände bestimmen

Datum

Zusammenfassung des Sicherheitsabstands

 

Beurteilungsbogen für die Maßnahmen, die eine versehentliche Inbetriebnahme verhindern

 

Logo des Projekts

 

TeSaMa

Formularsymbol

 

XXX

Maschinen ID

 

XXX-XXX

Formulardatum

(Datum, an dem die Bewertung der Sicherheitsmaßnahmen für mechanische Gefährdungen begonnen hat)

xxxx-xx-xx

Name, Typ und Standort der Maschine

Installierte Maßnahmen, die ein versehentliches Starten verhindern

Bewertung der Maßnahmen, die ein unbeabsichtigtes Anlaufen verhindern

(nach PN-EN 1037 + A1: 2010)

Artikel

Anforderung

Anforderungserfüllung

Anmerkungen:

Ja oder Nicht zutreffend

Nein

      1.       

Maschine ist mit dem Gerät zur Energietrennung und -ableitung ausgestattet

 

 

 

      2.       

Die Maschine ist mit anderen Maßnahmen ausgestattet, die ein unbeabsichtigtes Starten verhindern, einschließlich Signal- und Warnvorrichtungen

 

 

 

      3.       

Eine Vorrichtung zum Trennen von Energiequellen sorgt für eine zuverlässige Trennung

 

 

 

      4.       

Eine Vorrichtung zum Trennen von Energiequellen stellt eine zuverlässige mechanische Verbindung zwischen dem Steuerelement und den Trennelementen sicher

 

 

 

      5.       

In der Vorrichtung zum Isolieren von Energiequellen ist eine eindeutige und eindeutige Identifizierung ihres Status entsprechend einer beliebigen Stelle des Steuerelements gewährleistet

 

 

 

      6.       

Jede Vorrichtung zum Isolieren ermöglicht die Bestimmung, welche Maschine oder ihr Teil getrennt ist

 

 

 

      7.       

Wenn bei der Abschaltung der Maschine einige der Stromkreise an die Stromversorgung angeschlossen bleiben müssen, wurden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den Betreiber getroffen

 

 

 

      8.       

Die Trennvorrichtung ermöglicht ihre Schlüsselverriegelung oder Sicherung auf andere Weise in der Trennposition

 

 

 

      9.       

Wenn die akkumulierte Energie das Risiko erhöhen kann, wurden Vorrichtungen zum Ableiten von akkumulierter Energie in der Maschine angewendet

 

 

 

     10.      

Überschreitet die Abfuhr der akkumulierten Energie die Betriebsbereitschaft der Maschine zu stark, so ist sie zusätzlich mit den Geräten zur sicheren Aufnahme oder Absorption der akkumulierten Energie ausgestattet

 

 

 

     11.      

Vorrichtungen zum Ableiten oder Enthalten der Energie wurden ausgewählt und installiert, so dass die Energiedissipation oder -Einwirkung die Wirkung der Trennung der Maschine oder ihres Teils von der Stromversorgung war

 

 

 

     12.      

Es wurden Vorrichtungen zum Ableiten oder Enthalten der Energie ausgewählt und installiert, so dass der Prozess der Energiedissipation keine Gefahr verursacht

 

 

 

     13.      

Notwendige Verfahren zur Energiedissipation oder -einschließung sind im Benutzerhandbuch beschrieben oder werden in Form von Warnungen an der Maschine selbst bereitgestellt

 

 

 

     14.      

Wenn mechanische Elemente die Gefährdung durch rückstellende Kräfte oder durch ihr Gewicht verursachen, ist die Möglichkeit des Herabfahrens auf den niedrigsten energetischen Zustand unter Verwendung einfacher Steuergeräte oder speziell für diese Funktion vorgesehener und identifizierter Geräte gewährleistet

 

 

 

     15.      

Mechanische Elemente, die nicht in den eigensicheren Zustand gebracht werden können, sind mechanisch durch Bremsen oder mechanische Vorrichtungen geschützt, die eine Bewegung verhindern

 

 

 

     16.      

Falls erforderlich, sind die Einrichtungen in der Containment-Position geschlossen oder anderweitig geschützt

 

 

 

     17.      

Maschinen und Geräte zur Energietrennung und -ableitung sind so ausgelegt, geeignet und angeordnet, dass eine zuverlässige Überprüfung der Wirksamkeit der Energietrennung und -dissipation möglich ist

 

 

 

     18.      

Maßnahmen zur Überprüfung der Wirksamkeit der Trennung und Dissipation von Energie verringern nicht die Wirksamkeit der Trennung oder Dissipation

 

 

 

     19.      

Die Trennung von einer Stromversorgung ist entweder sichtbar oder wird durch eine eindeutige Einstellung des Steuerelements in der Trennvorrichtung angezeigt

 

 

 

     20.      

Zur Überprüfung der vollständigen Energieentladung in Maschinenkomponenten, bei denen die Störung zu erwarten war, wurden Messgeräte oder Anschlüsse eingebettet

 

 

 

     21.      

Es gibt genaue Richtlinien bezüglich der Prozeduren zur sicheren Überprüfung im Maschinenhandbuch

 

 

 

     22.      

Auf den Baugruppen, die entfernt oder demontiert werden können und die eine Gefahr in Form von akkumulierter Energie erzeugen, wurden feste Platten montiert, die vor Gefährdungen durch angesammelte Energie warnen

 

 

 

     23.      

In Fällen, in denen keine Energietrennung oder -dissipation in Bezug auf alle Interferenzmethoden verwendet wird, wurden die Maßnahmen angewendet, die die Einleitung von Startsignalen in irgendeinem Teil der Maschine infolge externer oder interner Stöße verhindern

 

 

 

     24.      

In Fällen, in denen die Trennung oder Ableitung von Energie nicht in Bezug auf alle Störverfahren verwendet wird, wurden die Maßnahmen zur Verhinderung des unbeabsichtigten Starts von Startsignalen, die zu einem unbeabsichtigten Anlauf führen, in Abhängigkeit von der Konfiguration / Struktur des Systems angewendet

 

 

 

     25.      

In Fällen, in denen die Abschaltung oder Ableitung von Energie nicht in Bezug auf alle Störverfahren verwendet wird, wurden die Maßnahmen zum automatischen Stoppen des Teils der Maschinenherstellungsgefahr, bevor die Gefahrensituation infolge eines unbeabsichtigten Anlaufs eintritt, vorgesehen angewendet

 

 

 

     26.      

Maßnahmen, die einen versehentlichen Betrieb verhindern, um Komponenten zu steuern und die Auswirkungen des unerwarteten Betriebs dieser Geräte zu verhindern, wurden angewendet

 

 

 

     27.      

Gerätekomponenten zum Sammeln und Verarbeiten von sicherheitsrelevanten Daten sind so ausgelegt und konfiguriert, dass die Möglichkeit der Auslösung von Startsignalen minimiert wird

 

 

 

     28.      

Antriebe Steuerelemente wurden so angepasst und angewendet, dass sie ihren Zustand nicht durch äußere Einflüsse oder durch Störungen der Stromversorgung ändern können

 

 

 

     29.      

Antriebe Bedienelemente befinden sich in geschlossenen Gehäusen, um deren Inbetriebnahme durch Unbefugte zu verhindern

 

 

 

     30.      

Bei der Konstruktion und dem Aufbau des Steuersystems der Maschine wurde das Vorrang der Abschalt- / Stopp-Funktion gegenüber der Einschalt / Start-Funktion vorgesehen

 

 

 

     31.      

Die Dauerhaftigkeit der Ausschalt- / Stopp-Bedingungen wurde durch eine verriegelte oder durch eine Taste geschaltete Vorrichtung, die den Stopp steuert, bereitgestellt, wobei das Signal des permanenten Stopps aufrechterhalten wird, bis es manuell geändert wird

 

 

 

     32.      

Die Dauerhaftigkeit der Ausschalt- / Stopp-Bedingungen wurde durch einen verriegelbaren Wahlschalter mit einer klaren und eindeutigen Positionsanzeige bereitgestellt, die zum Aufrechterhalten des Signals des permanenten Stopps verwendet wurde, bis es manuell geändert wurde

 

 

 

     33.      

Die Dauerhaftigkeit der Ausschalt- / Stopp-Bedingungen wurde durch eine verriegelbare Abdeckung bereitgestellt, die im gesperrten Zustand den Ausschalt- / Stopp-Status am Handstopp-Steuerelement erzwingt

 

 

 

     34.      

Die Dauerhaftigkeit der Ausschalt- / Stopp-Bedingungen wurde durch eine  bewegliche Schutzeinrichtung gewährleistet, die ab dem Moment des Öffnens den Ausschalt- / Stopp-Status des Handstopp-Steuerelements erzwingt

 

 

 

     35.      

Die Dauerhaftigkeit der Ausschalt - / Stoppbedingungen wurde mittels

 

 

 

     36.      

Stopp-Steuergeräte zeigen eindeutig den Ausschalt- / Stopp-Status an

 

 

 

     37.      

Stopp-Steuergeräte bleiben zuverlässig im Ausschalt- / Stopp-Zustand

 

 

 

     38.      

Stopp-Steuergeräte, die mit dem Gerät ausgestattet sind, das die Aufrechterhaltung des Ausschalt- / Stopp-Zustands beim Entfernen dieses Geräts schützt, verursachen keine Wiederaufnahme des Startsignals

 

 

 

     39.      

Es wurde eine Schutzausrüstung verwendet, um die Funktion des permanenten Stopps gemäß den Ergebnissen der Risikobewertung zu implementieren

 

 

 

     40.      

Mechanische Trennvorrichtungen wurden entwickelt, angepasst und angewendet und werden bei Bedarf so überwacht, dass die beweglichen Teile von den Maschinenantrieben getrennt werden

 

 

 

     41.      

Schutzvorrichtungen beweglicher Teile weisen eine ausreichende mechanische Festigkeit auf und widerstehen den Kräften, die sich aus dem Anlaufen der Maschine ergeben

 

 

 

     42.      

Wenn die Schutzeinrichtungen beweglicher Teile keinen ausreichenden mechanischen Widerstand gegen die beim Anlaufen der Maschine auftretenden Kräfte haben, sperrt das Gerät die Bewegung der Maschine bis zum Anschlag

 

 

 

     43.      

Wenn grundlegende Maßnahmen zur Verhinderung eines unbeabsichtigten Anlaufs praktisch nicht anwendbar sind, wurde die Überwachung der Stoppbedingungen und die Bereitstellung eines automatisch eingeleiteten Stopps im Falle der Erkennung von Bedingungen (oder Einleitung eines unerwarteten Anlaufs) vorgesehen

 

 

 

 

 

Personen, die die Bewertung der Maßnahmen zur Verhinderung eines unbeabsichtigten Starts durchführen

Datum der Bewertung

Schlussfolgerungen aus der Bewertung

 

Not-Halt-Gerät Bewertungsformular

 

Logo des Projekts

 

TeSaMa

Formularsymbol

 

XXX

Maschinen ID

 

XXX-XXX

Formulardatum

(Datum, an dem die Bewertung der Sicherheitsmaßnahmen für mechanische Gefährdungen begonnen hat)

xxxx-xx-xx

Name, Typ und Standort der Maschine

Installierte Not-Halt-Geräte

Not-Halt-Gerät Beurteilung

(gemäß PN-EN ISO 13850: 2012)

Artikel

Anforderung

Anforderungserfüllung

Anmerkungen:

Ja oder Nicht zutreffend

Nein

      1.       

Not-Halt-Funktion ist immer verfügbar

 

 

 

      2.       

Not-Halt-Funktion ist immer wirksam

 

 

 

      3.       

Die Not-Aus-Funktion hat in allen Arbeitsmodi der Maschine immer Vorrang vor anderen Funktionen

 

 

 

      4.       

Kein Start-Signal ist in Bezug auf Aktionen wirksam, die durch die Einleitung der Ausführung der Not-Aus-Funktion gestoppt wurden, es sei denn, es wird zurückgesetzt

 

 

 

      5.       

Die Not-Halt-Funktion wird nicht als Maßnahme verwendet, die Sicherheitsfunktionen durch technische Schutzmaßnahmen ersetzt

 

 

 

      6.       

Die Not-Halt-Funktion beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen und anderen sicherheitsgerichteten Einrichtungen

 

 

 

      7.       

Not-Halt-Funktion bei Aktivierung des Bedienelements bewirkt ordnungsgemäßes Stoppen von Bewegungen und Aktionen der Maschine, die Gefahr darstellen (durch Auswahl eines optimalen Verzögerungswertes, Funktionskategorie, adäquate Stopp-Sequenz)

 

 

 

      8.       

Die Not-Aus-Funktion erfordert nicht, dass der Bediener die Auswirkungen eines solchen Stopps berücksichtigt

 

 

 

      9.       

Not-Halt läuft nach 0 oder 1 Kategorie

 

 

 

     10.      

Das Senden des Not-Aus-Signals wird solange aufrechterhalten, bis es manuell zurückgesetzt wird

 

 

 

     11.      

Das Zurücksetzen der Not-Aus-Funktion ist nur an der Stelle ihrer Initiierung möglich

 

 

 

     12.      

Durch das Zurücksetzen der Not-Aus-Funktion wird die Maschine nicht gestartet

 

 

 

     13.      

Ein Neustart der Maschine ist nur möglich, wenn die Not-Aus-Funktion an einer Stelle zurückgesetzt wird, an der sie ausgelöst wurde

 

 

 

     14.      

Teile, Vorrichtungen und Elemente, die zur Durchführung der Not-Aus-Funktionen verwendet werden, sind gut geeignet, montiert, miteinander verbunden und gesichert, um den korrekten Betrieb unter erwarteten Einsatzbedingungen und mit den erwarteten Auswirkungen auf die Umwelt sicherzustellen

 

 

 

     15.      

Die Steuerelemente in der Not-Aus-Vorrichtung sind: Pilzknöpfe, Drähte, Kabel, Stangen, Griffe und in Spezialanwendungen Pedale ohne Schutzvorrichtungen

 

 

 

     16.      

An jeder Kontrollstation wurde ein Not-Aus-Gerät angebracht, sofern die Risikobeurteilung nicht anzeigt, dass dies notwendig ist

 

 

 

     17.      

Not-Halt-Geräte sind leicht zugänglich

 

 

 

     18.      

Not-Halt-Einrichtungen können vom Betreiber oder anderen Personen aktiviert werden

 

 

 

     19.      

Die Maßnahmen gegen ein unbeabsichtigtes Anlaufen der Not-Aus-Einrichtung beeinträchtigen ihre Verfügbarkeit nicht

 

 

 

     20.      

Not-Aus-Einrichtungen entsprechen der Regel des effektiven Öffnens mit mechanischer Verriegelung

 

 

 

     21.      

Not-Aus-Bedienelement ist rot und, wenn möglich, ist der Hintergrund hinter dem Bedienelement gelb

 

 

 

     22.      

Im Fall der Verwendung der Drähte oder Kabel, die die Verbesserung der Sichtbarkeit erfordern, wurden die Fahnen oder andere Lösungen angebracht

 

 

 

     23.      

Bei Verwendung von Etiketten wurde ein entsprechendes IEC-Symbol verwendet

 

 

 

     24.      

Bei der Verwendung von Kabeln oder Drähten als NOT - HALT - Steuerelemente wurden folgende Faktoren berücksichtigt: zum Einleiten des Notstopps erforderliche Auslenkungen, maximale Auslenkungen, Mindestabstände zum nächsten Objekt in seiner Umgebung, Gewährleistung einer angemessenen Sicht für den Bediener, erforderliche Kraft und seine Richtung für die Aktivierung erforderlich

 

 

 

     25.      

Die Lösungen, die die Gefahren verhindern, die durch einen Bruch oder eine Trennung von Kabel oder Draht verursacht werden, wurden angewendet

 

 

 

     26.      

Die Maßnahmen zum Zurücksetzen der Not-Aus-Einrichtungen auf der Basis von Kabeln oder Leitungen sind an Stellen angeordnet, von denen ihre gesamte Länge sichtbar ist

 

 

 

     27.      

Die Bedienungsanleitung für das Zurücksetzen von verkabelten oder verkabelten Not-Aus-Geräten enthält die Anforderungen für die Überprüfung der Maschine über die gesamte Länge des Kabels oder der Leitung

 

 

 

 

 

Personen, die die Beurteilung des Not-Aus-Gerätes durchführen

Datum der Bewertung

Schlussfolgerungen aus der Bewertung